Ausfuhranmeldung: Ihr Export in Drittländer, vollständig abgewickelt
Die Ausfuhranmeldung ist die elektronische Zollanmeldung, mit der Ihre Ware das Zollgebiet der EU in Richtung Drittland verlässt, von der Warenbezeichnung über die Zolltarifnummer bis zur gewählten Ausgangszollstelle. Bei Mönig übernehmen wir diesen Teil vollständig: Wir prüfen Ihre Unterlagen, unterstützen bei der Zolltarifnummer, erstellen und übermitteln die Anmeldung, führen die Kommunikation mit den Zollbehörden und begleiten den Vorgang bis zum Ausgangsvermerk, also bis zum Nachweis, dass Ihre Ware die EU tatsächlich verlassen hat. Rund 600 Ausfuhranmeldungen haben wir 2025 abgewickelt, überwiegend nach Großbritannien, in die Schweiz, nach Hongkong, Serbien, in die Ukraine und in die USA. Sie brauchen dafür keine eigene Zollabteilung. Sie brauchen eine Vollmacht, vollständige Warenangaben und einen Ansprechpartner, der Ihre Sendungen kennt.
2025 exportierte Deutschland Waren im Wert von 1.569,6 Milliarden Euro, ein Prozent mehr als im Vorjahr, allein 80,2 Milliarden Euro davon ins Vereinigte Königreich (Statistisches Bundesamt). Hinter jeder dieser Sendungen steht eine Anmeldung, die stimmen muss, damit die Ware an der Grenze planmäßig weiterläuft.
Was wir bei Ihrer Exportabwicklung übernehmen
Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen
- Vollmacht, von uns bereitgestellt, ausgefüllt und unterschrieben
- Handelsrechnung und Packliste
- Packstückanzahl und Gewichte
- Genaue Warenbezeichnung inklusive Beschaffenheit der Ware
- Zolltarifnummer, sofern sie Ihnen bereits bekannt ist
- Gewünschte Ausgangszollstelle, also die Zollstelle, über die die Ware die EU verlässt
Diese Schritte übernehmen wir
So läuft Ihre Ausfuhranmeldung ab
Sie sehen an jedem Punkt, wo Ihre Sendung steht, weil ein fester Ansprechpartner den Vorgang begleitet. Formal läuft eine Ausfuhr im zweistufigen Ausfuhrverfahren: Eröffnet wird sie bei der Ausfuhrzollstelle, beendet bei der Ausgangszollstelle, über die die Ware das Zollgebiet der Union verlässt.
01
Anfrage und Vollmacht
Sie schildern uns Sendung, Zielland und Termin, wir stellen die Vollmacht bereit.
02
Prüfung der Unterlagen
Wir sichten Rechnung, Packliste und Warenangaben und klären offene Punkte, bevor die Anmeldung rausgeht.
03
Ausfuhranmeldung
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über ATLAS-Ausfuhr, das IT-Verfahren der Zollverwaltung, bei uns über die Zollsoftware Dakosy. Die elektronische Anmeldung ist EU-weit Pflicht, unabhängig davon, ob die Ware per Lkw, Schiff, Flugzeug oder Bahn geht.
04
Ausfuhrbegleitdokument
Nach der Überlassung erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument, kurz ABD. Es begleitet die Sendung bis zur Ausgangszollstelle und trägt die MRN, die Registriernummer, unter der Ihr Vorgang beim Zoll geführt wird.
05
Ausgangsvermerk
Sobald die Ausgangszollstelle den Ausgang bestätigt hat, erstellt die Ausfuhrzollstelle den Ausgangsvermerk. Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse in der Anmeldung hinterlegen, erreicht er Sie automatisch, ohne dass Sie nachfragen müssen.
Wie schnell ist Ihre Ausfuhranmeldung fertig?
Zolltarifnummer, Präferenzen und Exportkontrolle
Die richtige Warennummer finden
Die häufigste Unsicherheit unserer Exportkunden betrifft die Einreihung der Ware. Die Zolltarifnummer entscheidet darüber, welche Vorschriften für Ihre Sendung gelten und ob eine Genehmigung nötig ist. Wir prüfen Ihre Angaben anhand von Warenbezeichnung, Beschaffenheit und Verwendungszweck und unterstützen bei der Ermittlung der passenden Nummer. Liegen uns korrekte Zolltarifnummern und vollständige Warenangaben vor, prüfen wir im Rahmen der Abwicklung auch, ob exportkontrollrechtliche Anforderungen greifen. Ergibt die Prüfung Hinweise darauf, dass eine Ausfuhrgenehmigung nötig sein könnte, informieren wir Sie und benennen die erforderlichen Schritte. Über die Genehmigungspflicht selbst entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Wo unsere Unterstützung endet
Wir sagen Ihnen vorher, was wir nicht übernehmen, damit Sie es rechtzeitig einplanen können:
- Ausfuhrgenehmigungen beantragen wir nicht, ebenso wenig Registrierungen im F-Gas-Portal oder für CBAM.
- Ursprungszeugnisse können Zollagenturen nicht beantragen. Das übernimmt Ihr Unternehmen selbst bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Gern sagen wir Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind und wie der Ablauf aussieht.
- Präferenzkalkulationen muss Ihr Unternehmen selbst durchführen. Wir erklären Ihnen den Ablauf und stellen auf Wunsch ein Muster für die Kalkulationstabelle bereit. Ein Präferenznachweis wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist die Voraussetzung dafür, dass Ihr Kunde im Zielland einen reduzierten Zollsatz nutzen kann.
- Zugelassener Ausführer sind wir nicht, wir melden Ihre Sendungen im normalen Verfahren an.
Import, Export und Transit: Zoll aus einer Hand
Wie viel eine gemeinsame Steuerung von Zoll und Transport wert ist, zeigt ein Kunde aus dem Maschinenbau, für den wir die Ausfuhr einer Verpackungsmaschine in die Schweiz organisiert haben. Die Anlage war so groß, dass der Transport auf drei Lkw aufgeteilt werden musste, was eine enge Abstimmung zwischen Zoll und Disposition verlangte. Neben der Ausfuhranmeldung in Deutschland koordinierten wir die Importabfertigung an der Schweizer Grenze über einen Schweizer Zollagenten. Die Maschine erreichte den Empfänger termingerecht, ohne Standzeit an der Grenze.
Kommt Ware in der Gegenrichtung ins Land, übernehmen wir die Einfuhrabwicklung genauso vollständig: Prüfung der Unterlagen, Einfuhranmeldung und die Einfuhrabgaben, die wir über unser Aufschubkonto an die Bundeskasse entrichten. Läuft eine Sendung durch mehrere Länder, bevor sie ihr Ziel erreicht, eröffnen wir das Versandverfahren, unter dem die Ware bis zur Bestimmungszollstelle unverzollt bleibt. Aktive und passive Veredelung wickeln wir ebenfalls ab, in derselben Abteilung und mit denselben Systemen.
Weil Zoll, Transport und Lager im selben Haus sitzen, entfallen zusätzlich die Schnittstellen, an denen Informationen verloren gehen. Für Maschinen und andere sperrige Güter fahren wir Komplettladungen ohne Umladung. Sendungen nach Hongkong oder in die USA laufen über unsere Seefracht. Für Spirituosen, Wein und Bier steht unser Verbrauchsteuerlager mit EMCS-Anbindung bereit, in dem Ware unter Steueraussetzung bleibt.
Warum Mönig für Ihre Ausfuhr?
- Ein Ansprechpartner statt vieler Schnittstellen: Zoll, Transport und Lager kommen aus demselben Haus, das spart Abstimmung und senkt das Fehlerrisiko.
- Eigene Zollabteilung: drei Zolldeklaranten in Meschede, fachlich geführt von Olga Berch, geprüfte Zollsachbearbeiterin (Hamburger Zollakademie) mit über acht Jahren Zollerfahrung. Zuständig ist das Hauptzollamt Bielefeld.
- Vom Zoll empfohlen: Viele Neukunden kommen zu uns, weil ihr zuständiges Zollamt uns als Ansprechpartner genannt hat.
- Erfahrung mit Ihren Relationen: Maschinen, Möbel, Verpackungswaren, Kunststoffwaren, Pkw und Alkohol nach Großbritannien, in die Schweiz, nach Hongkong, Serbien, in die Ukraine und in die USA gehören zu unserem Tagesgeschäft.
- Belegte Qualifikation: AEO-C-Bewilligung für zollrechtliche Vereinfachungen, ATLAS-Teilnahme über Dakosy und jährliche IHK-Schulungszertifikate für das Zollteam.
- Vertraulichkeit als Grundsatz: Ihre Unterlagen bleiben im Haus. An Dritte, die am Vorgang nicht beteiligt sind, geben wir nichts weiter.
- Gewachsener Betrieb: Mönig gibt es seit 1957, heute mit über 170 Mitarbeitenden.
Ihre Ausfuhr in erfahrenen Händen
Eine Ausfuhranmeldung bei Mönig bedeutet: Sie liefern Vollmacht und Warenangaben, wir übernehmen Prüfung, Anmeldung, Behördenkommunikation und die Überwachung bis zum Ausgangsvermerk. Dahinter stehen eine eigene Zollabteilung, rund 600 Ausfuhranmeldungen im Jahr und ein Betrieb, der seit 1957 Transport, Lager und Zoll zusammendenkt. Wenn Sie Ihre Ausfuhranmeldung erstellen lassen möchten, statt eigenes Zoll-Know-how aufzubauen, sind Sie bei uns richtig.
Schildern Sie uns Ihre Sendung mit Zielland, Warenart und Termin, wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.
Häufige Fragen zur Ausfuhranmeldung
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Ausfuhranmeldung?
Was passiert, wenn wir die Zolltarifnummer nicht kennen?
Ab welchem Warenwert ist eine elektronische Ausfuhranmeldung nötig?
Grundsätzlich ist die elektronische Anmeldung EU-weit Pflicht. Für Kleinsendungen bis 1.000 Euro oder 1.000 Kilogramm Eigenmasse ist eine mündliche Anmeldung bei der Ausgangszollstelle möglich, sofern keine Verbote oder Beschränkungen greifen. Eine Sendung in Teilsendungen zu stückeln, um unter die Wertgrenze zu kommen, ist nicht zulässig.
Erhalten wir den Ausgangsvermerk als Nachweis der Ausfuhr?
Was passiert, wenn der Zoll Rückfragen hat?
Wie vertraulich behandeln Sie unsere Unterlagen?
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

Ansprechpartnerin:
Olga Berch