Importabwicklung: Ihre Einfuhr aus Drittländern, vollständig abgewickelt

Die Importabwicklung ist die zollrechtliche Überführung Ihrer Ware aus einem Drittland in den freien Verkehr der EU, von der Dokumentenprüfung über die Einfuhranmeldung bis zur Freigabe durch den Zoll. Bei Mönig übernehmen wir diesen Teil vollständig: Wir prüfen Ihre Unterlagen, unterstützen bei der Zolltarifnummer, melden Ihre Sendung elektronisch an, ermitteln Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und entrichten die Einfuhrabgaben über unser eigenes Aufschubkonto. Rund 800 Einfuhranmeldungen haben wir 2025 abgewickelt, überwiegend für Waren aus China, Indien, Südafrika, Ägypten, der Schweiz und Großbritannien. Sie brauchen dafür keine eigene Zollabteilung. Sie brauchen eine Vollmacht, vollständige Warenangaben und einen Ansprechpartner, der Ihre Sendungen kennt.

2025 importierte Deutschland Waren im Wert von 1.362,5 Milliarden Euro, 4,3 Prozent mehr als im Vorjahr, allein 171,2 Milliarden Euro davon aus China (Statistisches Bundesamt). Jede dieser Sendungen braucht eine korrekte Anmeldung, und daran entscheidet sich, ob Ihre Ware planmäßig weiterläuft.

Ein Stapel Container an einem Hafen

Was die Importabwicklung bei Mönig umfasst

Je klarer die Ausgangslage, desto schneller ist Ihre Ware frei. Ihr Aufwand beschränkt sich dabei auf Unterlagen, die Ihnen ohnehin vorliegen.

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen

  • Vollmacht, von uns bereitgestellt, ausgefüllt und unterschrieben
  • Handelsrechnung beziehungsweise die vollständigen Rechnungsunterlagen
  • Packliste mit Packstückanzahl, Gewichten und Verpackung
  • Warenbeschreibung inklusive Beschaffenheit und Verwendungszweck
  • Zolltarifnummer, sofern sie Ihnen bereits bekannt ist
  • Transport- und Ankunftsinformationen
  • Zusätzliche Nachweise je nach Ware, etwa Ursprungs- und Präferenznachweise, Genehmigungen oder Zertifikate

Diese Schritte übernehmen wir

Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität, unterstützen bei der Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer und klären die zollrechtlichen Anforderungen Ihrer Ware. Danach erstellen und übermitteln wir die Einfuhranmeldung, ermitteln die anfallenden Einfuhrabgaben und führen die Kommunikation mit den Zollbehörden, einschließlich Rückfragen und Nachforderungen. Wir begleiten Ihre Sendung bis zur Überführung in den freien Verkehr und unterstützen, wenn nötig, beim Einspruch gegen eine Zollentscheidung oder bei der Rückforderung zu viel erhobener Abgaben.
Ihre Rechnungen zeigen Einkaufspreise und Lieferanten, also Angaben, die sonst niemanden etwas angehen. Alle Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, behandeln wir vertraulich und geben sie nicht an unbeteiligte Dritte weiter. An die Zollbehörden übermitteln wir ausschließlich die Angaben, die für die Anmeldung Ihrer Sendung erforderlich sind.

So läuft Ihre Einfuhranmeldung ab

Fünf Schritte, an denen Sie jederzeit sehen, wo Ihre Sendung steht:

01

Anfrage und Vollmacht

Sie schildern uns Sendung, Herkunftsland und Termin, wir stellen die Vollmacht bereit.

02

Vorabprüfung

Wir sichten Rechnung, Packliste und Warenangaben, möglichst bevor die Ware eintrifft.

03

Einfuhranmeldung

Die Anmeldung läuft elektronisch über das IT-Verfahren ATLAS der Zollverwaltung, bei uns über die Zollsoftware Dakosy.

04

Abgaben und Rückfragen

Wir ermitteln Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und beantworten die Rückfragen der Zollstelle direkt.

05

Freigabe

Nach der Überlassung ist Ihre Ware im freien Verkehr und kann weitertransportiert oder ausgeliefert werden.
In vielen Fällen können wir Ihre Sendung noch am Tag anmelden, an dem uns die vollständigen Unterlagen vorliegen. Eine verbindliche Bearbeitungszeit nennen wir Ihnen, sobald wir Ihre Unterlagen geprüft haben. Als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter mit AEO-C-Bewilligung für zollrechtliche Vereinfachungen sind wir dem Zoll als verlässlicher Anmelder bekannt.

Einfuhrabgaben: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und unser Aufschubkonto

Ihre Liquidität bleibt planbar, weil die Einfuhrabgaben nicht bei jeder Sendung einzeln von Ihnen an die Zollkasse fließen müssen. Wir entrichten sie über unser eigenes Aufschubkonto und stellen sie Ihnen zusammen mit den Dienstleistungskosten in Rechnung. Beim Zahlungsaufschub sind die in einem Kalendermonat erfassten Einfuhrabgaben spätestens am 16. Tag des Folgemonats an die Bundeskasse Trier zu zahlen.

Wie hoch die Abgaben ausfallen, hängt an zwei Größen: dem Zollsatz Ihrer Warennummer und dem Zollwert, der zugleich Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist. Wir prüfen die Wertangaben im Rahmen der Zollabwicklung auf Plausibilität, damit die Berechnung auf belastbaren Zahlen steht.

Zwei Grenzen nennen wir offen: Eine Fiskalvertretung bieten wir nicht an, und wir treten nicht als Steuer- oder Rechtsberater für Fragen außerhalb des Zollbereichs auf.

Zolltarifnummer und Präferenznachweise: hier entscheidet sich der Abgabenbetrag

Die richtige Warennummer finden

Die häufigste Unsicherheit unserer Importkunden betrifft die Einreihung: Ist die Zolltarifnummer richtig gewählt? Eine falsche Nummer führt zu Nachforderungen, Rückfragen und verlorener Zeit. In der Einfuhr wird bis zur 11-stelligen Codenummer eingereiht, maßgeblich sind Beschaffenheit, technische Beschreibung und Verwendungszweck der Ware. Als amtliche Grundlage dient EZT-online, der Elektronische Zolltarif mit den TARIC-Daten und den nationalen Ergänzungen. Wir prüfen Ihre Angaben anhand dieser Kriterien und unterstützen bei der Einreihung, die verbindliche Entscheidung trifft die Zollbehörde.

Zollbegünstigungen nutzen

Bei Waren aus Ländern mit Handelsabkommen kann ein reduzierter Zollsatz greifen. Voraussetzung ist, dass mit der Anmeldung zur Überlassung in den freien Verkehr ein ordnungsgemäß ausgestellter und gültiger Präferenznachweis vorliegt, etwa eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Wie viel eine frühe Prüfung wert ist, zeigt ein Kunde aus der Weinbranche, für den wir regelmäßig Weinsendungen aus Drittländern einführen. Wir kontrollieren die Unterlagen, bevor die Ware eintrifft, und achten dabei besonders auf die Präferenznachweise und die weiteren Einfuhrbegleitdokumente. Fehlt etwas, erfährt der Kunde es früh genug, um es mit seinem Lieferanten zu klären. So bleiben Verzögerungen aus und die Zollbegünstigung erhalten. Ausstellen können wir Ursprungsnachweise und Lieferantenerklärungen allerdings nicht, das bleibt Sache Ihres Lieferanten.

Import, Export und Transit: Zoll aus einer Hand

Die meisten Importeure brauchen früher oder später auch die Gegenrichtung. Geht Ihre Ware in ein Drittland, erstellen wir die Ausfuhranmeldung und stellen Ihnen den Ausgangsvermerk als Nachweis der ordnungsgemäßen Ausfuhr bereit. Läuft eine Sendung durch mehrere Länder, bevor sie ihr Ziel erreicht, eröffnen wir das Versandverfahren, unter dem die Ware bis zur Bestimmungszollstelle unverzollt bleibt. Beides liegt bei uns in derselben Abteilung, mit derselben Ansprechpartnerin und denselben Systemen, dazu kommen die aktive und die passive Veredelung.

Der Import per Seefracht ist unser Hauptgeschäft, dazu kommen Sendungen per Luft- und Bahnfracht sowie im Straßenverkehr. Weil Vorlauf, Verzollung und Weitertransport bei uns in einer Hand liegen, entfallen Schnittstellen, an denen sonst Informationen verloren gehen. Soll die Ware nach der Freigabe nicht sofort weiter, übernimmt unsere Lagerlogistik die Einlagerung. Bis zur Einfuhranmeldung kann Ihre Sendung in unserem Verwahrungslager bleiben, die Verwahrungsfrist beträgt bis zu 90 Tage. Für Spirituosen, Wein und Bier steht zusätzlich unser Verbrauchsteuerlager mit EMCS-Anbindung bereit.

Wo unsere Leistung endet, sagen wir Ihnen vorher: Wir bewerten keine technischen Zulassungen oder Sicherheitsanforderungen wie die CE-Kennzeichnung, und wir beschaffen keine fehlenden Unterlagen oder Genehmigungen bei Ihrem Hersteller. Ein Zolllagerverfahren für die längerfristige Lagerung unverzollter Ware bieten wir nicht an.

Warum Mönig für Ihre Importabwicklung?

Ihre Einfuhr in erfahrenen Händen

Eine Importabwicklung bei Mönig bedeutet: Sie liefern Vollmacht und Warenangaben, wir übernehmen Prüfung, Einfuhranmeldung, Abgaben und die gesamte Kommunikation mit dem Zoll, bis Ihre Ware im freien Verkehr ist. Dahinter stehen eine eigene Zollabteilung, rund 800 Einfuhranmeldungen im Jahr und ein Betrieb, der seit 1957 Transport, Lager und Zoll zusammendenkt. Sie geben eine komplexe Aufgabe ab und behalten trotzdem den Überblick.

Schildern Sie uns Ihre Sendung mit Herkunftsland, Warenart und Termin, wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.

Häufige Fragen zur Importabwicklung

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Einfuhrabfertigung?

In der Regel brauchen wir eine Vollmacht, die Handelsrechnung, eine Packliste sowie genaue Angaben zur Ware: Warenbeschreibung, Beschaffenheit, Gewichte, Packstückanzahl und, falls bekannt, die Zolltarifnummer. Je nach Ware und Herkunftsland können weitere Dokumente nötig sein, etwa Genehmigungen, Zertifikate oder Präferenznachweise.

Ja. Wir prüfen die Einreihung Ihrer Ware anhand der vorliegenden Warenangaben, der technischen Beschreibung und des Verwendungszwecks und unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Warennummer. So vermeiden Sie Rückfragen und Nachforderungen. Die verbindliche Entscheidung über die Einreihung trifft die Zollbehörde.

Ja. Wir übernehmen die vollständige zollseitige Abwicklung: Prüfung der Unterlagen, Erstellung und Übermittlung der Einfuhranmeldung, Ermittlung der Einfuhrabgaben, Kommunikation mit dem Zoll und Begleitung bis zur Freigabe. Voraussetzung sind vollständige, korrekte Warenangaben und die erforderlichen Unterlagen von Ihrer Seite.

Eine EORI-Nummer ist für Wirtschaftsbeteiligte zwingend, ohne sie ist ATLAS grundsätzlich nicht nutzbar. Beantragen muss Ihr Unternehmen sie selbst über das Zoll-Portal, die Vergabe ist kostenlos. Wir stellen Ihnen gern das Antragsformular bereit und beantworten Ihre Fragen zum Ablauf.

Wir prüfen Ihre Dokumente möglichst schon vor Ankunft der Sendung. Fehlt ein Nachweis, melden wir uns frühzeitig bei Ihnen, damit genug Zeit bleibt, ihn mit dem Lieferanten zu klären. So vermeiden Sie Standzeiten am Zoll und verlieren keine Zollbegünstigung, für die ein Nachweis vorliegen muss.

Alle Unterlagen, die Sie uns für die Zollabwicklung überlassen, behandelt Mönig vertraulich und gibt sie nicht an unbeteiligte Dritte weiter. Übermittelt werden ausschließlich die Angaben, die die Zollbehörden für die Anmeldung Ihrer Sendung benötigen. Rechnungswerte, Lieferantendaten und Warenangaben bleiben bei den Mitarbeitenden, die Ihren Vorgang bearbeiten.