T1 Versandverfahren: Ihr Transit vom Hafen zum Ziel, vollständig abgewickelt
Das T1 Versandverfahren ist das Zollverfahren, mit dem unverzollte Ware unter zollamtlicher Überwachung von einer Zollstelle zur anderen befördert wird, ohne dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bereits am Eingangsort fällig werden. Bei Mönig übernehmen wir diesen Teil vollständig: Wir prüfen Ihre Sendungsdaten, eröffnen das Verfahren elektronisch, stellen die erforderliche Sicherheitsleistung aus unserer eigenen Gesamtsicherheit, führen die Kommunikation mit den beteiligten Zollstellen und überwachen den Vorgang bis zur ordnungsgemäßen Erledigung. Als zugelassener Versender und zugelassener Empfänger eröffnen und beenden wir Versandverfahren im eigenen Haus. Sie brauchen dafür weder eine eigene Zollabteilung noch eine eigene Bürgschaft. Sie brauchen eine Vollmacht, vollständige Sendungsdaten und einen Ansprechpartner, der weiß, wo Ihre Ware gerade steht.
2025 schlugen die deutschen Seehäfen 15,0 Millionen TEU um, 12,4 Prozent mehr als im Vorjahr, allein 3,0 Millionen TEU davon im Verkehr mit China (Statistisches Bundesamt). Ein großer Teil dieser Container soll nicht im Ankunftshafen verzollt werden, sondern erst dort, wo die Ware gebraucht wird. Genau diese Lücke schließt das Versandverfahren.
Was wir bei Ihrem Versandverfahren übernehmen
Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen
- Vollmacht, von uns bereitgestellt, ausgefüllt und unterschrieben
- Sendungsdaten: Rechnungsangaben, Warenbeschreibung, Packstückzahl und Gewichte
- Transport- und Ankunftsinformationen, etwa Schiffs- oder Flugdaten und der Ankunftshafen
- Bestimmungszollstelle beziehungsweise der Ort, an dem verzollt werden soll
- Vorhandene Zollinformationen, zum Beispiel Zolltarifnummern oder Unterlagen aus einem vorherigen Verfahren
Diese Schritte übernehmen wir
So läuft Ihr T1 Versandverfahren ab
01
Anfrage und Vollmacht
Sie schildern uns Sendung, Ankunftshafen und den gewünschten Ort der Verzollung, wir stellen die Vollmacht bereit.
02
Prüfung der Sendungsdaten
Wir sichten Rechnung, Warenbeschreibung und Transportdaten, möglichst bevor das Schiff anlegt.
03
Eröffnung über NCTS
Die Versandanmeldung läuft elektronisch über NCTS, den gemeinsamen IT-Standard für Versandverfahren, bei uns über die Zollsoftware Dakosy. Gleichzeitig hinterlegen wir die Sicherheitsleistung.
04
Beförderung unter zollamtlicher Überwachung
Die Ware fährt mit dem Versandbegleitdokument zum Bestimmungsort. Bis dahin bleibt sie unverzollt, die Einfuhrabgaben werden noch nicht fällig.
05
Gestellung und Erledigung
Am Zielort wird die Ware gestellt, das Verfahren beendet und anschließend erledigt. Erst danach folgt die Verzollung, dort wo Sie sie brauchen.
Zwei Bewilligungen machen diesen Ablauf schlanker: Als zugelassener Versender können wir Waren in das Versandverfahren von bewilligten Versandorten überführen, ohne sie zuvor bei der Abgangszollstelle zu gestellen. Als zugelassener Empfänger nehmen wir die Sendung an unserem bewilligten Warenort in Meschede entgegen, statt sie bei der Bestimmungszollstelle vorzuführen. Das spart Wege, Wartezeit und einen Termin. Beide Bewilligungen gelten für das Unionsversandverfahren ebenso wie für das gemeinsame Versandverfahren. Dazu kommen die AEO-C-Bewilligung für zollrechtliche Vereinfachungen und die Teilnahme an ATLAS.
T1, T2 oder T2L: welches Verfahren gilt für Ihre Ware?
Die Wahl des Verfahrens entscheidet darüber, ob Ihre Sendung an der Grenze durchläuft oder aufgehalten wird. Die Unterscheidung ist schnell erklärt:
- T1 ist das externe Versandverfahren für Nicht-Unionsware, also für unverzollte Drittlandsware. Das ist der Regelfall bei Überseesendungen, die vom Hafen weitertransportiert werden.
- T2 ist das interne Versandverfahren für Unionsware, die durch ein Drittgebiet befördert wird und dabei ihren Unionsstatus behalten soll.
- T2L ist streng genommen kein Versandverfahren, sondern ein Nachweis über den Unionsstatus einer Ware. Diesen Nachweis stellen wir bei Bedarf ebenfalls aus, in der Praxis kommt das aber nur selten vor.
Wichtig für Ihre Relationen: Innerhalb der EU greift das Unionsversandverfahren, darüber hinaus das gemeinsame Versandverfahren. Vertragsparteien sind neben den EU-Staaten unter anderem die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die Türkei, Serbien, Montenegro, die Ukraine, Norwegen und Island, also genau der Raum, in dem wir täglich unterwegs sind. Eine typische Konstellation aus unserem Tagesgeschäft: Transit in die Schweiz sowie über die Schweiz, wenn eine Sendung nach Italien geht.
Sicherheitsleistung und Nichterledigung: die zwei Risiken, die wir abfangen
Wir stellen die Gesamtsicherheit
Die häufigste Sorge unserer Transitkunden ist nicht das Dokument, sondern die Haftung. Solange Ware unverzollt unterwegs ist, stehen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer als mögliche Zollschuld im Raum, und dafür verlangt der Zoll eine Sicherheit. Wir leisten sie für Sie. Die gebräuchlichste Form ist die Gesamtsicherheit als Verpflichtungserklärung. Anders als eine Einzelsicherheit deckt sie im Rahmen eines Referenzbetrags mehrere Verfahren ab, und unter bestimmten Voraussetzungen lässt sie sich auf 50 oder 30 Prozent dieses Betrags reduzieren. Für Sie heißt das: keine eigene Bürgschaft, kein gebundenes Kapital. Das gilt auch, wenn wir den Transport nicht selbst übernehmen. Von Ihrer Seite genügt eine Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung.
Wenn ein Verfahren nicht ordnungsgemäß erledigt wird
Bleibt die Ankunftsanzeige aus, wird es unangenehm, und zwar mit festen Fristen. Der Zoll leitet dann ein Suchverfahren ein. Bestimmungszollstelle und Verfahrensinhaber müssen innerhalb von 28 Tagen antworten, und spätestens sieben Monate nach Ablauf der Gestellungsfrist wird das Erhebungsverfahren eingeleitet. Am Ende steht dann eine Nachforderung.
Ein Fall aus unserer Praxis: Bei einer Sendung Alkohol unter T1 wurde das Verfahren nicht ordnungsgemäß beendet. Damit drohten weitere zollrechtliche Rückfragen und eine mögliche Nachforderung. Wir haben den Vorgang geprüft, die erforderlichen Nachweise zusammengestellt und die Kommunikation mit den zuständigen Stellen übernommen. Weil die Unterlagen vollständig vorlagen, ließ sich der Fall klären und das offene Verfahren bereinigen. Bei verbrauchsteuerpflichtiger Ware wie Spirituosen, Wein und Bier greift zusätzlich unser Verbrauchsteuerlager mit EMCS-Anbindung. Je früher Sie uns eine Unstimmigkeit melden, desto größer ist der Spielraum. Versprechen, dass jede Rückfrage folgenlos bleibt, können wir nicht, und die Entscheidung trifft ohnehin die Zollbehörde.
Import, Export und Transit: Zoll aus einer Hand
Der Transit ist selten für sich allein interessant, er hängt fast immer an einer Einfuhr. Genau dort liegt unser Vorteil: Die Importabwicklung mit Einfuhranmeldung und Einfuhrabgaben, die Ausfuhranmeldung für Ihren Export und das Versandverfahren liegen bei uns in derselben Abteilung, mit denselben Ansprechpartnern und denselben Systemen. Einen Überblick über alle Zollverfahren finden Sie auf unserer Seite zu den Zolldienstleistungen. Der häufigste Anlass für ein T1 entsteht bei uns ohnehin im Transportgeschäft: Wenn wir für Sie den Vorlauf, die Übernahme am Hafen oder den Nachlauf organisieren und die Ware nicht am Eingangshafen verzollt werden soll.
Weil Zoll, Transport und Lager im selben Haus sitzen, entfallen die Schnittstellen, an denen sonst Informationen verloren gehen. Überseesendungen laufen über unsere Seefracht, zeitkritische oder landgebundene Relationen über Luft- und Bahnfracht. Soll die Ware nach der Erledigung nicht sofort weiter, übernimmt unsere Lagerlogistik die Einlagerung.
Wo unsere Leistung endet, sagen wir Ihnen vorher:
- Fehlende Dokumente beschaffen wir nicht bei Ihrem Lieferanten.
- Produktvorschriften außerhalb des Zollrechts bewerten wir nicht.
- Zollrechtliche Entscheidungen treffen die Behörden, nicht wir.
- Verzögerungen durch unvollständige Angaben aus Ihrem Haus können wir nicht auffangen.
- Die Beförderung selbst gehört nur dazu, wenn Sie sie als Transportleistung beauftragen.
Warum Mönig für Ihr Versandverfahren?
- Versandverfahren und Transport aus einer Hand: ein Ansprechpartner, weniger Schnittstellen, weniger Fehlerquellen.
- Zugelassener Versender und Empfänger: Wir eröffnen und beenden Verfahren im eigenen Haus, ohne Umweg über die Zollstelle.
- Eigene Gesamtsicherheit: Sie müssen keine eigene Bürgschaft stellen. Eigene Zollabteilung: drei Zolldeklaranten in Meschede, fachlich geführt von Olga
- Eigene Zollabteilung: drei Zolldeklaranten in Meschede, fachlich geführt von Olga Berch, geprüfte Zollsachbearbeiterin (Hamburger Zollakademie) mit über acht Jahren Zollerfahrung. Zuständig ist das Hauptzollamt Bielefeld.
- Belegte Qualifikation: AEO-C-Bewilligung, ATLAS-Teilnahme über Dakosy und jährliche IHK-Schulungszertifikate für das Zollteam.
- Vertraulichkeit als Grundsatz: Ihre Unterlagen bleiben im Haus. An Dritte, die am Vorgang nicht beteiligt sind, geben wir nichts weiter.
- Gewachsener Betrieb: Mönig gibt es seit 1957, heute mit über 170 Mitarbeitenden.
Ihr Transit in erfahrenen Händen
Ein Versandverfahren bei Mönig bedeutet: Sie liefern Vollmacht und Sendungsdaten, wir übernehmen Eröffnung, Sicherheitsleistung, Behördenkommunikation und die Überwachung bis zur Erledigung. Dahinter stehen die Bewilligungen als zugelassener Versender und Empfänger, eine eigene Zollabteilung und ein Betrieb, der seit 1957 Transport, Lager und Zoll zusammendenkt. Und weil wir nicht nur ein Transitdokument ausstellen, sondern den gesamten Ablauf begleiten, müssen Sie das Verfahren nicht selbst im Blick behalten.
Schildern Sie uns Ihre Sendung mit Ankunftshafen, Warenart und gewünschtem Ort der Verzollung, wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.
Häufige Fragen zum Versandverfahren
Wann benötige ich ein Versandverfahren (T1)?
Immer dann, wenn unverzollte Ware innerhalb des Zollgebiets weitertransportiert werden soll, ohne dass am Eingangsort bereits verzollt wird. Typisch ist das bei Überseesendungen, die vom Hafen zu einer anderen Zollstelle oder direkt zu Ihrem Standort laufen. Die Verzollung erfolgt dann flexibel am gewünschten Ort.
Was ist NCTS?
NCTS steht für New Computerised Transit System und ist der gemeinsame IT-Standard, in dem alle EU-Mitgliedstaaten und die Vertragsparteien des gemeinsamen Versandverfahrens ihre Versandanwendungen programmieren. Über dieses System werden Versandanmeldungen elektronisch übermittelt und die Verfahren überwacht. Wir sind als Teilnehmer zugelassen und melden über die Zollsoftware Dakosy an.
Was ist ein T1 Dokument und wer erstellt es?
Das T1 Dokument, korrekt Versandbegleitdokument, entsteht bei der Eröffnung des Versandverfahrens und begleitet die Sendung bis zur Bestimmungszollstelle. Es weist die Ware als unverzollt und unter zollamtlicher Überwachung stehend aus. Erstellt wird es von der Person, die das Verfahren eröffnet, in Ihrem Fall also von uns.
Was ist der Unterschied zwischen T1 und T2?
Das T1 Zollverfahren gilt für unverzollte Drittlandsware, die unter zollamtlicher Überwachung weitertransportiert wird, bevor die Verzollung erfolgt. Das T2 Versandverfahren wird für Ware mit Unionsstatus genutzt, die zum Beispiel durch ein Nicht-EU-Gebiet befördert wird und deren Unionsstatus dabei erhalten bleiben und nachgewiesen werden soll.
Was passiert, wenn das Versandverfahren nicht ordnungsgemäß erledigt wird?
Der Zoll leitet ein Suchverfahren ein, bei dem Bestimmungszollstelle und Verfahrensinhaber innerhalb von 28 Tagen antworten müssen. Bleibt der Nachweis aus, folgt das Erhebungsverfahren mit einer Nachforderung. Wir prüfen den Vorgang, stimmen uns mit den Zollstellen ab und unterstützen bei der Beschaffung fehlender Nachweise.
Wie vertraulich behandeln Sie unsere Unterlagen?
Alle Unterlagen, die Sie uns für die Zollabwicklung überlassen, behandelt Mönig vertraulich und gibt sie nicht an unbeteiligte Dritte weiter. Übermittelt werden ausschließlich die Angaben, die die beteiligten Zollstellen für das Versandverfahren benötigen. Rechnungswerte, Abnehmerdaten und Warenangaben bleiben bei den Mitarbeitenden, die Ihren Vorgang bearbeiten.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

Ansprechpartnerin:
Olga Berch